Lithium Ionen Batterie mit Batteriezustandanzeige
119,90 €
Pfand für Batterierücknahme (43250-400)
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Lithium-Ionen-Batterien sind derzeit die Spitze der Evolution im Fahrzeugbatterien-Bereich. Insbesondere beim Motorrad trumpfen diese Batterien mit einer ganzen Reihe von Vorteilen auf. Dank der Lithium-Technologie, welche in vergleichbarer Form schon lange in Mobiltelefonen genutzt wird, ist es möglich, komplett ohne Blei und Säure auszukommen. Dadurch besitzen Lithium-Ionen-Batterien im Vergleich zu herkömmlichen Blei-Säure-Batterien lediglich ein Drittel deren Gewichts. Zudem sind sie nicht nur kleiner, sie können auch in jeder Lage eingebaut werden, da sie keine Säure enthalten, die auslaufen kann.
Durch die Einsatz der Zelltechnologie LiFePO4 (Lithium-Eisenphopshat-Batterie) wird in diesem Nylongehäuse der höchst-mögliche Sicherheitsstandard für Lithium-Batterien erreicht.
Lithium-Ionen-Batterien vertragen nicht nur die Schnellladung mit besonders hohem Ladestrom (bis zu 90% in sechs Minuten), sie halten den Strom auch sehr lange. Die Selbstentladung liegt bei maximal fünf Prozent pro Monat. Der relativ hohe Anschaffungspreis dieser Batterien macht sich langfristig bezahlt. Mit der sechsfachen Anzahl an möglichen Ladezyklen im Vergleich zu einfachen Blei-Säure-Batterien verfügen die High-Tech-Akkus über eine extrem hohe Lebensdauer. Hinzu kommt, dass der gleichmäßige Ladezustand aller Zellen durch einen eingebauten Prozessor („Balancer“) sichergestellt wird.
Durch die Verwendung von Adaptern entsprechen unsere Lithium-Ionen-Batterien exakt den Maßen der Original-Batterien. Durch die ebenfalls identischen Anschlüsse können sie daher in Minutenschnelle ausgetauscht werden.
Die Fakten:
- Höchster Sicherheitsstandard dank LiFePO4 Zelltechnologie
- 12,8 Volt
- 4 Ah
- 48 Wh
- Ca. 1/3 des Gewichts vergleichbarer Blei-Säure-Batterien
- In jeder Position einbaubar, da keine Säure enthalten
- Gleichmäßiger Zustand aller Zellen durch „Balancer“
- Problemlose Schnellladung
- Geringe Selbstentladung
- Bis zu sechsfacher Lebensdauer einer Blei-Säure-Batterie
- Schneller, einfacher Austausch
- Kein Memoryeffekt
- Neu: mit Ladezustandsanzeige
Batterie-Pfandgesetz Wir sind gesetzlich verpflichtet, ein Batterie-Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben. Eine Erstattung des Pfands erfolgt bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie in unseren Geschäftsräumen. Bei Kauf über den Versandweg kann die Alt-Batterie leider nicht eingesandt werden, bei Einreichen einer Pfandmarke von einer anerkannten Rücknahmestelle erstatten wir natürlich das Pfand.
Tipp: Lithium-Ionen Batterien müssen bei niedrigen Außentemperaturen erst mal „geweckt“ werden, d.h., die Zellen müssen sich selber erwärmen. Dazu einfach den Anlassknopf länger gedrückt halten
Produktart: | Wartung & Verschleiss |
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Typ | Download |
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Angaben zur Produktsicherheit |
Batterie Gesetz (BattG)
§10: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
(2) Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.
(3) Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen
(4) Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
(5) Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
Hinweis auf §18 Batteriegesetz
Das Symbol bedeutet, dass Batterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Ist unter diesem Symbol zusätzlich eines der nachstehenden chemischen Zeichen (Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber) abgebildet, bedeutet dies allgemein, dass dieses Metall in der Batterie enthalten und dessen gesetzlicher Grenzwert überschritten ist. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie möglicherweise Schadstoffe enthalten, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Alternativ geben Sie die Batterie bitte bei einer kommunalen Sammelstelle ab und lassen sich hierbei Kassenbon oder Rechnung abstempeln. Den abgestempelten Beleg geben Sie bitte bei uns vor Ort ab oder senden Sie ihn per Briefpost an:
Wunderlich GmbH
Barverkauf
Joseph-von-Fraunhofer-Str. 6 - 8
D-53501 Grafschaft-Ringen (Gewerbepark)
Anschließend wird Ihnen der Pfand-Betrag erstattet.
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