Motorradbatterie Intact SLA12-22 - schwarz
94,90 €
Pfand für Batterierücknahme (43250-400)
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Einsatzbereiter Allrounder
Hält die Ladezyklen im saisonalen Einsatz und bei vielen Kurzstrecken etwas besser aus als gängige Nass-Batterien und startet auch dann noch zuverlässig, wenn sie nicht vollständig aufgeladen ist. Unsere Empfehlung für eine günstige absolut wartungsfreie Batterie.
Die intAct Bike-Power SLA Serie ist ein starker Allrounder für Motorräder, der sich ideal für saisonale Einsätze oder Kurzstreckenfahrten eignet. Diese verschlossenen AGM-Batterien sind perfekt für den zuverlässigen Betrieb von Anlassern und anderen elektrischen Verbrauchern geeignet, dank ihrer hohen Stromreserve.
Die Motorradbatterien sind dank der AGM-Technologie absolut wartungsfrei, auslaufsicher und weisen eine hervorragende Rüttelfestigkeit auf. Die SLA-Serie verfügt über eine hohe Stromreserve für eine gute Startleistung auch bei Teilentladung. Die Batterien können in Schräglage bis zu 90 Grad eingebaut werden und sind sofort einsatzbereit, da sie gefüllt und geladen sind.
Zusätzlich bietet die intAct Bike-Power SLA Serie Erstausrüsterqualität und ist somit eine zuverlässige Wahl für anspruchsvolle Motorradfahrer.
Fakten
Funktion
- Hohe Stromreserve. Auch teilentladen noch hohe Startleistung.
- Rüttelfest. Die Platten sind fest im Glasfaser-Vlies eingebettet.
- Absolut wartungsfrei. Verschlossene Blockbatterie mit Gasrekombination, bei der ein Nachfüllen nicht möglich und nicht nötig ist.
- Auslaufsicher. Die Batterie kann auch in Schräglage eingebaut werden, da das Elektrolyt im Vlies gebunden und die Batterie ab Werk verschlossen ist.
- Gefüllt und geladen. Sofort einsatzbereit.
Technische Daten
- Länge (mm): 185
- Breite (mm): 80
- Höhe (mm): 170
- Spannung (V): 12
- Kapazität c20 (Ah): 22
- Kälteprüfstrom (A): 230 A (EN)
- Endpolart: G
- Rüttelfestigkeit: rüttelfest
- Bauart / Technologie: AGM - verschlossen und auslaufsicher
- Maximaler Kippwinkel: 90 Grad
Produktart: | Wartung & Verschleiss |
---|---|
Farbe: | schwarz |
Batterie Gesetz (BattG)
§10: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
(2) Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.
(3) Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen
(4) Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
(5) Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
Hinweis auf §18 Batteriegesetz
Das Symbol bedeutet, dass Batterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Ist unter diesem Symbol zusätzlich eines der nachstehenden chemischen Zeichen (Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber) abgebildet, bedeutet dies allgemein, dass dieses Metall in der Batterie enthalten und dessen gesetzlicher Grenzwert überschritten ist. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie möglicherweise Schadstoffe enthalten, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Alternativ geben Sie die Batterie bitte bei einer kommunalen Sammelstelle ab und lassen sich hierbei Kassenbon oder Rechnung abstempeln. Den abgestempelten Beleg geben Sie bitte bei uns vor Ort ab oder senden Sie ihn per Briefpost an:
Wunderlich GmbH
Barverkauf
Joseph-von-Fraunhofer-Str. 6 - 8
D-53501 Grafschaft-Ringen (Gewerbepark)
Anschließend wird Ihnen der Pfand-Betrag erstattet.
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