Odyssey Reinblei Batterie Powerpack ODS-AGM 16L
169,90 €
Pfand für Batterierücknahme (43250-400)
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Wir waren das ewige und nicht ganz billige Batteriewechseln leid. Deshalb haben wir schon vor Jahren unsere BMWs mit den damals sündhaft teuren Reinblei-Batterien ausgerüstet.
Die Fakten Odyssey Reinblei Batterie Powerpack:
- Mehr als doppelt so hohe Startleistungen als eine konventionelle Batterie
- Batterie passend für alle BMW Zweiventil-Boxer
- Enorm haltbar
- Geringe Eigenentladung und daher kein Pflegebedarf
- Schäden durch Tiefenentladen unmöglich
- Wartungsfrei
- Auslaufsicher und gasdicht
- Elektrolyt ist fest in einem Flies gebunden
- Keine Kontrolle des Säurestandes mehr nötig
- Im Gegensatz zu konventionellen Batterien kommt es während des Aufladens nicht zur Wasserstoffbildung
- Robustes ABS-Gehäuse
- Extrem stabil (Vibrationen, Temperaturen etc.)
- Preiswert, da die hohe Lebensdauer und Zuverlässigkeit sich rasch auszahlen
- Fertig gefüllte Einheit
Daten ODS-AGM 16L (frühere Bezeichnung: PC680 / Japan-Code: PC680): Kapazität 16 Ah, Startstrom: 280 Ampere (konventionelle 20 Ah-Batterie hat nur 120 A) Gewicht: 6,2 kg B/T/H: 185mm/ 79mm/ 169mm
*Batterie gleiche Maße wie Original (19-20 Ah), bei serienmäßiger 25Ah-Batterie muß der entstehende Zwischenraum mit etwas Styropor ausgeglichen werden.
Batterie-Pfandgesetz: Einzelhandels-Vertreiber sind gesetzlich verpflichtet, ein Batterie-Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben. Eine Erstattung des Pfandes erfolgt bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie in unseren Geschäftsräumen. Bei Kauf über den Versandweg, kann die Alt-Batterie nicht eingesandt werden (Sicherheitsvorschriften der Post), bei Einreichen einer Pfandmarke, von einer anerkannten Rücknahmestelle, erstatten wir natürlich das Pfand.
Produktart: | Wartung & Verschleiss |
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Batterie Gesetz (BattG)
§10: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
(2) Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.
(3) Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen
(4) Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
(5) Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
Hinweis auf §18 Batteriegesetz
Das Symbol bedeutet, dass Batterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Ist unter diesem Symbol zusätzlich eines der nachstehenden chemischen Zeichen (Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber) abgebildet, bedeutet dies allgemein, dass dieses Metall in der Batterie enthalten und dessen gesetzlicher Grenzwert überschritten ist. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie möglicherweise Schadstoffe enthalten, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Alternativ geben Sie die Batterie bitte bei einer kommunalen Sammelstelle ab und lassen sich hierbei Kassenbon oder Rechnung abstempeln. Den abgestempelten Beleg geben Sie bitte bei uns vor Ort ab oder senden Sie ihn per Briefpost an:
Wunderlich GmbH
Barverkauf
Joseph-von-Fraunhofer-Str. 6 - 8
D-53501 Grafschaft-Ringen (Gewerbepark)
Anschließend wird Ihnen der Pfand-Betrag erstattet.
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